Tagblatt: SVP-Nationalrat Mike Egger fordert: Kriegsrecht für Dschihad-Reisende
Der Bundesrat will IS-Kämpfer mit Schweizer Pass nicht zurückholen. Der junge St.Galler SVP-Nationalrat Mike Egger verlangt Strafen wie in Kriegszeiten.Henry Habegger9.3.2019, 05:00 Uhr
Er rutschte für Toni Brunner in den Nationalrat noch. Diese Woche trat Mike Egger (26) seine erste Session in Bundesbern an. Und der St. Galler SVP-Mann deponierte bereits seine ersten Vorstösse. Einer hat es in sich. Egger will Schweizer IS-Kämpfer dem Kriegsrecht unterstellen, sofern sie aus Syrien zurückkehren und in der Schweiz vor Gericht kommen. Das fordert er in einer Interpellation, die er vergangene Woche im Bundeshaus eingereicht hat.
«Ich bin wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter dafür, dass wir IS-Kämpfer nicht zurücknehmen», sagt Egger. «Aber wenn es trotzdem welche gibt, die hier sind, dann müssen sie die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.» Für ihn ist klar: «Es kann nicht sein, dass diese Leute in den Genuss von Kuscheljustiz kommen, nicht einmal ins Gefängnis müssen und bei uns sogar noch therapiert werden. Sie zogen in den Krieg, also ist auf sie Kriegsrecht anzuwenden.» Egger verlangt «exemplarische» Bestrafung der IS-Kämpfer.
Egger führt auch höhere Interessen ins Feld: «Die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen muss sich konsequent für den Respekt der darin enthaltenen Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung in Konfliktgebieten einsetzen. Dazu gehört auch die Verfolgung und Bestrafung von Kriegsverbrechern.» Vom Bundesrat will er jetzt unter anderem wissen, ob er die Zuständigkeit der Militärjustiz für allfällige Kriegsverbrecher anerkenne.
Am Freitag legte der Bundesrat auf Antrag von Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) seine Strategie im Umgang mit diesen «terroristisch motivierten Reisenden» fest, wie sie offiziell genannt werden.
Bundesrat gegen Trump
Oberstes Ziel sei der Schutz und die Sicherheit der Schweiz. Nach aktuellem Wissen gebe es rund 20 Terrorreisende – also Männer, Frauen, Kinder – mit Schweizer Staatsbürgerschaft, die sich noch im syrisch-irakischen Konfliktgebiet aufhielten. Der Bundesrat beschloss, «keine aktive Rückführung von erwachsenen terroristisch motivierten Reisenden durchzuführen». Bei Minderjährigen kann diese aktive Rückführung allerdings «geprüft» werden.
Das ist eine Absage an US-Präsident Donald Trump, der Europa aufgefordert hatte, seine IS-Kämpfer allesamt zurückzuholen, ansonsten man sie freilasse. Allerdings verweigert die Schweiz den Terrorreisenden mit Rücksicht auf ihre verfassungsmässigen Rechte die Einreise nicht. Der Bundesrat will aber «alle zur Verfügung stehenden operativen Massnahmen treffen, um eine unkontrollierte Einreise in die Schweiz zu verhindern».
Solche Instrumente sind etwa Ausschreibung im Schengen-System «zur verdeckten Aufenthaltsnachforschung oder zur Verhaftung» oder nachrichtendienstliche Zusammenarbeit. Der Bundesrat betont weiter, dass «terroristisch motivierte Reisende mit Schweizer Staatsbürgerschaft nicht straffrei bleiben». Ziel sei Strafverfolgung und Vollzug im Tatortstaat. Ist das nicht möglich, habe die Schweiz die Verantwortung, ihre Bürger selbst strafrechtlich zu belangen. Bei allen Terrorreisenden, die in die Schweiz zurückkehrten, seien zudem «Massnahmen zur Reintegration zu treffen, und zwar vor, während und nach Verbüssung einer Strafe». In der Praxis käme die zivile Justiz zum Zug, und das maximale Strafmass für Dschihad-Reisende beträgt aktuell bescheidene fünf Jahre.
Kriegsrecht: 20 Jahre Haft
Warum die zivile Justiz? «Die Militärjustiz ist für sämtliche Personen zuständig, die unter Verdacht geraten, fremden Militärdienst geleistet zu haben. Also nicht nur für Militärpersonen, sondern auch für Zivilisten», sagt Mario Camelin, Sprecher der Militärjustiz. Weil der Hauptvorwurf im Fall der IS-Kämpfer aber in der Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Organisation bestehe, tritt die Militärjustiz ihre Straftatbestände in der Regel an die Bundesanwaltschaft ab.
Würden die IS-Kämpfer, wie der St. Galler SVP-Mann Egger dies will, nach Massstäben in Kriegszeiten beurteilt, wären weit härtere Strafen möglich. Das Höchststrafmass für fremden Militärdienst in Kriegszeiten beträgt 20 Jahre, wie Camelin ausführt. In Friedenszeiten sind es nur drei Jahre. Laut Camelin führt die Militärjustiz derzeit 16 Verfahren, bei denen es um fremden Militärdienst geht. «Es geht aber nicht nur um Fälle der IS-Problematik, sondern beispielsweise auch um die Fremdenlegion.»
In den letzten zehn Jahren sei es in der Schweiz zu 16 erstinstanzlichen Verurteilungen wegen fremden Militärdienstes gekommen. In 14 Fällen ging es um Fremdenlegion, in zwei Fällen um die kurdische PKK und die kurdisch-syrischen YPG.