Tagblatt: «Das sind gravierende Unterschiede»
TÄUSCHUNG Wenn es nach SVP-Nationalrat Mike Egger geht, können noch zwei nationale Abstimmungen für ungültig erklärt werden – wie bereits jene über die Heiratsstrafe.
Wie gross ist der Unterschied zwischen 80000 und 454000? Gross genug, um eine Volksabstimmung zu kippen. Dies hat Mitte April das Bundesgericht entschieden und die Abstimmung über die Heiratsstrafe für ungültig erklärt, wie sich das die CVP erhofft hatte. Sie hatte Abstimmungsbeschwerde eingereicht, nachdem 2016 ihre Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» mit knappen 50,8 Prozent Nein abgelehnt worden war. Im Abstimmungsbüchlein, welches der Bundesrat verantwortet, hatte es damals geheissen: 80000 Ehepaare seien von der Heiratsstrafe betroffen. 2018 korrigierte der Bundesrat diese Zahl massiv nach oben: Neu war die Rede von 454000 Ehepaaren im ganzen Land.
Mike Egger, St.Galler SVP-Nationalrat, fragt sich nun: Wurden die Stimmberechtigten auch bei anderen Abstimmungen getäuscht? Etwa bei jener über die Bilateralen Abkommen mit der EU im Mai 2000. Das Referendumskomitee habe argumentiert, die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen. Der Bundesrat habe damals gesagt, diese Ängste seien nicht begründet. «Das erwies sich als falsch», sagt Egger. Und auch vor der Abstimmung über das Schengen- und Dublin-Abkommen im Juni 2005 sei mit falschen Zahlen operiert worden. Der Bundesrat habe von jährlichen Kosten von 7,4 Millionen Franken gesprochen; inzwischen seien diese auf 53 Millionen Franken angestiegen.
Nun will Egger vom Bundesrat wissen, wie er sich diese «gravierenden Unterschiede» zwischen Abstimmungserläuterungen und Realität erklärt. Und vor allem wie er gewährleisten will, dass künftig «eine korrekte und objektive Meinungsbildung» möglich ist. Die Antworten des Bundesrats stehen noch aus.
Regula Weik