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Die Ostschweiz: Ein falsches Signal

8. März 2020 Medienbeitrag

Im Eilzugstempo soll ein neues Sozialwerk entstehen. Aber das Problem der älteren Arbeitslosen muss man grundsätzlicher angehen und nicht mit einer Pflästerlipolitik.

Diese Woche debattierten wir im Nationalrat über die Einführung einer Überbrückungsrente für über 60-jährige Arbeitskräfte, die keine Stelle mehr finden. Der Bundesrat will damit innerhalb von nur einer Session im Eilzugstempo ein neues Sozialwerk erschaffen, nur um damit die Begrenzungsinitiative bekämpfen zu können. Dies ist eine Pflästerlipolitik des Bundesrates! Wir müssen das Problem der älteren Arbeitslosen an der Wurzel packen – mit einem Ja zur Begrenzungsinitiative.

Am 17. Mai werden wir darüber abstimmen, ob die Schweiz die Zuwanderung aus der Europäischen Union wieder eigenständig steuern soll. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit 2007 hat die Einwohnerzahl der Schweiz um rund 1 Million Personen zugenommen. Eine der vielen Auswirkungen dieser unkontrollierten Zuwanderung zeigt sich insbesondere auf dem Arbeitsmarkt: ältere Angestellte werden von jüngeren und günstigeren Stellensuchenden aus dem Ausland verdrängt, da die Wirtschaft durch die Personenfreizügigkeit aus einem fast unerschöpflichem Reservoir von Arbeitskräften aus der ganzen Europäischen Union Mitarbeiter rekrutieren können.

Der Bundesrat will dieses Problem nun mit einer Überbrückungsrente lösen, welche genau das Gegenteil bewirken wird: die Politik setzt damit ein falsches Signal an den Arbeitsmarkt. Es darf nicht sein, dass mit diesem neu geschaffenen System ältere Arbeitskräfte vereinfacht durch jüngere und billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland ersetzt werden können und der Staat je nach Variante mit 70 bis 270 Millionen Franken Steuergelder für die Entlassenen aufkommen wird. Durch diese Gewissheit, dass die älteren Arbeitskräfte durch die neue Überbrückungsrente abgesichert sind, wird sich die Überbrückungsrente als Entlassungsrente entpuppen. Dies zeigt: wer sich ernsthaft gegen die Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmenden wehren will, muss am 17. Mai JA zur Begrenzungsinitiative stimmen. Anschliessend müssen wir im nationalen Parlament bei der BVG-Revision die Lohnbeiträge der älteren Arbeitnehmer senken und umverteilen.