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Rheintal24: Morde sollen nicht verjähren: Egger mit Erfolg in Bundesbern

18. März 2025 Medienbeitrag

Der Bernecker Mike Egger fordert in einer Initiative, dass Morde unverjährbar sind – und hat überraschend viel Erfolg. Denn das Thema ist nicht neu.

Der Bernecker SVP-Politiker Mike Egger kämpft seit langer Zeit dafür, dass Morde in der Schweiz nicht mehr verjähren. Nach einer jahrelangen Durststrecke kommt jetzt Fahrt auf. So hat der Ständerat der Initiative grossen Zuspruch gegeben – mit Hilfe des Zürcher SPlers Daniel Jositsch.

Basierend auf dem aktuellen Gesetz ist es so, dass Morde nach 30 Jahren verjähren. Damit entkommen die Täter einer Strafe. Auch dann, wenn eigentlich neue Beweise vorliegen. Der Streit darüber, ob man dies ändern soll, ist seit Jahren ein Zankapfel. Jetzt zeigt eine Initiative von Mike Egger erstmals Wirkung. In ebendieser fordert der Bernecker nämlich, dass der Straftatbestand des Mords unverjährbar wird. Das schreibt das «St.Galler Tagblatt».

Lange Durststrecke mit Erfolg belohnt

Die Vergangenheit zeigt, dass die bisherigen Entscheide immer sehr knapp gefallen sind. 2021 sagte der Nationalrat mit 90 zu 89 Stimmen Ja, bei den Ständen waren es 21 zu 20. Danach war erst einmal Funkstille. Die hauchdĂĽnne Mehrheit liess das Anliegen daher auch weiterhin auf der Kippe stehen. Jetzt aber kommt Bewegung. So liegt seit Donnerstag ein entsprechender Gesetzesentwurf vor – und dieser wurde bereits durch den Ständerat angenommen.

Dem ging ein Plädoyer des Strafrechtprofessors und Zürcher SP-Politikers Daniel Jositsch voraus. Bei der Verjährung seien laut Jositsch zwei Dinge wichtig: «Erstens: Die Zeit heilt alle Wunden.» Bei Mord könne man das aber nicht sagen. Es sei für die Betroffenen durchaus wichtig, wenn neue Beweise gefunden werden. Egal wie lange die Tat bereits zurückliege. «Früher stimmte das sicher.» Mit einer DNA-Analyse habe man in der heutigen Zeit neue Technologien zur Ermittlung von Beweisen.

«Kristallhöhlenmord» als Beispiel

Darauf folgte der Einspruch der Gegner, dass bereits heute die meisten Morde aufgeklärt würden. Das sah auch Jositsch so. Aber dennoch könne man es sich als Staat nicht leisten, vor diesem kleinen Rest die Augen zu verschliessen. Natürlich sei es für Angehörige der Opfer auch belastend, wenn erst nach langer Zeit ein Verfahren ins Rollen komme. «Das ist aber nicht das Schlimmste. Das Schlimmste ist, wenn gar kein Verfahren stattfindet. Das bedeutet für die Angehörigen: Der Staat hat sie im Stich gelassen. Dieses Zeichen wollen wir nicht geben.»

Die Gesetzesänderung, die sich ausschliesslich auf den Mord fokussiert, war sehr umstritten. 17 Kantone lehnten ab. Von verschiedenen Stellen kam aber der Input, dass man sich die Verjährungsfristen generell nochmal anschauen solle. Die Ă„nderung soll nur die Morde gelten, welche bei Inkrafttreten noch nicht verjährt seien. Das prominente Beispiel «Kristallhöhlenmord» aus unserer Umgebung beispielsweise liegt länger zurĂĽck – und doch war er einer der Anstösse fĂĽr diese Initiative. 

Ein prominenter Gegner war dabei auch der Bundesrat höchstselbst. Justizminister Beat Jans (SP) sagte: «Die Unverjährbarkeit kann nicht verhindern, dass Erwartungen von Angehörigen regelmässig enttäuscht werden.» Ein Beispiel: Vor knapp 30 Jahren soll ein Autohändler einen Diplomaten getötet haben. Zwar liegen Beweise vor, unzweifelhaft seien diese jedoch nicht. Im Februar folgte das Urteil: Freispruch vom Mordvorwurf. Die Mehrheit des Ständerats stimmte der St.Galler Forderung dennoch zu – mit 35 zu 6 Stimmen.

Es zeichnet sich ein Erfolg ab

Das freut Egger besonders: «Ein grossartiges Resultat! Daniel Jositschs Votum war sensationell.» Da habe es gar keine weiteren Äusserungen der St.Galler Ständeräte mehr gebraucht. Jetzt ist der Nationalrat am Zug. Laut Egger sei die Ausgangslage sehr gut.

Das ist obendrein nicht der einzige aktuelle Erfolg von Egger. Er fordert mit einer Motion, dass die Unverjährbarkeit sexuellen Missbrauchs ausgeweitet wird – sie soll nicht nur bei Kindern bis zwölf Jahren, sondern auch bei Jugendlichen bis 16 Jahren gelten. Dieser Motion stimmte der Ständerat wiederum nur ganz knapp zu – mit 21 zu 19 Stimmen. Der Nationalrat hat schon Ja gesagt, jetzt muss der Bundesrat die Gesetzesänderung ausarbeiten.