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Blick: «Mord darf nie verjähren!»

29. April 2020 Medienbeitrag

In der Schweiz verjährt Mord nach 30 Jahren. Nicht nur Robert Siegrist, dessen Eltern beim Fünffachmord von Seewen SO 1976 ums Leben kamen, findet diese Frist stossend. Nun entscheidet das Parlament, ob sie aufgehoben werden soll.

Robert Siegrist (64) hat die Hoffnung bis heute nicht ganz aufgegeben. «Ich rechne noch immer damit, dass sich der Mörder einmal stellt», sagt der Basler. 44 Jahre ist es her, dass seine Eltern, seine Tante und deren zwei Söhne in einer Waldhütte in Seewen SO erschossen wurden. Siegrist war der Erste, der verdächtigt wurde. Musste in U-Haft, wurde stundenlang verhört. «So etwas vergisst man nie», sagt er. «In den ersten 30 Jahren gab es keinen Tag, an dem ich nicht an den Mord gedacht habe.»

Der Fünffachmord gilt als eines der schlimmsten Verbrechen in der Geschichte der Schweiz, das bis heute nicht aufgeklärt wurde. Allerdings: Auch wenn der Mörder von Seewen dereinst überführt würde – für die Tat büssen müsste er nicht. Mord verjährt bei uns nach 30 Jahren. Unverjährbar sind nur Verbrechen wie Völkermord und Kriegsverbrechen. Und, seit 2008, auch Sexualdelikte an Kindern unter zwölf Jahren.

St. Gallen fordert Gesetzesänderung

«Das ist stossend», sagt Siegrist. Dieser Ansicht ist auch der St. Galler Kantonsrat. Er hat eine Standesinitiative eingereicht, die nun ins Bundesparlament kommt. Kommende Woche entscheidet der Ständerat als erste der beiden Kammern, ob Schwerstverbrecher künftig ein Leben lang strafrechtlich belangt werden können.

SVP-Politiker Mike Egger (27), der damals noch im St. Galler Kantonsrat sass, hat die Standesinitiative angestossen. Inzwischen ist er Nationalrat und kämpft auf nationaler Ebene für das Anliegen. «Es geht darum, einen krassen Missstand im Gesetz zu beheben», sagt er. Noch nie habe er für einen Vorstoss so viel Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten wie für jenen.

Umstrittener ist die Forderung in Bundesbern. Die St. Galler Initiative ist nicht der erste Anlauf, um die Verjährung von Mord zu kippen. Bisher waren die Gegner aber stärker. Zu ihnen gehört der Bundesrat. Er argumentierte, dass die Beweiserhebung nach so vielen Jahren extrem schwierig sei. Zudem verwies er auf das «Recht auf Vergeben und Vergessen».

«Wir reden hier nicht von einer Bagatelle!»

SVP-Nationalrat Egger schüttelt insbesondere ob des letzten Arguments den Kopf: «Wir reden hier nicht von einer Bagatelle – es geht um Mord!» Der Rheintaler kann auf gewichtigen Support im Stöckli zählen: Andrea Caroni (39, FDP) und Daniel Jositsch (54, SP), beides Juristen, unterstützen die Standesinitiative.

«Delikte, die mit lebenslänglich bestraft werden, müssen auch lebenslänglich geahndet werden können», begründet Caroni seine Haltung. Zudem überzeuge ihn das Argument des Rechtsfriedens bei einer so schwerwiegenden Tat wie Mord nicht. «Es würde den Rechtsfrieden mehr stören, wenn man einen Mörder nach über 30 Jahren überführt, aber nicht bestrafen kann.»

Trotz der breiten Unterstützung wird es die Standesinitiative im Parlament nicht leicht haben. Initiant Egger plant deshalb bereits einen weiteren Vorstoss, sollte die Standesinitiative Schiffbruch erleiden. Und kommt er auch damit nicht durch, will er eine Volksinitiative prüfen.

Siegrist stünde hinter Volksinitiative

Den pensionierten Kantonsangestellten Siegrist, dessen Eltern 1976 ermordet wurden, weiss er hinter sich: «Ich würde mich mit ganzer Kraft für die Initiative einsetzen», sagt er. «Mir geht es nicht um Bestrafung. Sondern darum, dass wir endlich Gewissheit bekommen», sagt er.

Einen begründeten Verdacht hat Siegrist – und auch die Solothurner Behörden. Sie vermuten, dass Waffennarr Carl Doser, eventuell ein unehelicher Sohn von Siegrists Vater, die fünf Personen im Wochenendhäuschen erschossen hat. Von ihm fehlt seit Jahren jede Spur. Er bleibt auf Tauchstation – auch wenn er vonseiten der Justiz längst nichts mehr zu befürchten hat.