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20 Minuten: Jans gibt nach: Hautfarbe bleibt als Fahndungsmerkmal bestehen

22. November 2025 Medienbeitrag

Das Fedpol wollte die Hautfarbe als Merkmal aus dem nationalen Fahndungsregister Ripol streichen. Das sorgte für Aufruhr in rechten Kreisen. Nun krebst der Bundesrat zurück.

Am 8. September 2025 strich das Fedpol die Hautfarbe als mögliches Fahndungsmerkmal aus dem nationalen Fahndungsregister Ripol. Politiker von rechts übten daraufhin Kritik an Bundesrat Beat Jans: «Für eine wirksame Fahndung ist es zentral, dass die Polizei alle verfügbaren und für die Identifikation relevanten Merkmale erfassen darf», monierte etwa SVP-Nationalrat Mike Egger.

Bundesrat krebst nach Vorstoss zurück

Nach einem Vorstoss Eggers im Nationalrat wurde der Erlass des Fedpols rückgängig gemacht. Frühere Bezeichnungen wie «schwarz», «braun» oder «weiss» dürften demnach bleiben. Die Bezeichnungen «gelb» oder «rot» wurden jedoch trotzdem gestrichen.

«Über den Nutzen der groben Kategorisierung der Hautfarbe als «weiss», «schwarz», «rot», «braun» oder «gelb» als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde auf operativer Ebene schon längere Zeit reflektiert», schreibt der Bundesrat in einer Stellungnahme. Bereits in einem Interview mit 20 Minuten kündigte Beat Jans den Entscheid an.

«Hautfarbe nur in 1 Prozent aller Fälle verwendet»

Vor allem die Kategorien «gelb» und «rot» seien in der Praxis wenig wirksam als Merkmal einer Person. Sie wurden nur in einem Prozent aller Fälle verwendet, wie der Bundesrat weiter schreibt. Sowieso könne die Herkunft der straffälligen Person weiterhin mit viel präziseren Typologien angegeben werden als mit «rot» oder «gelb»: so etwa «Asiate», «Mitteleuropäer», «Nordafrikaner», «Nordländer», «Orientale», «Schwarzafrikaner», «Slawe», «Südamerikaner» und «Südländer».

Andere physische Merkmale wichtiger für Fahndung

Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale (wie Tattoos, Piercings, Narben etc.) sind ebenfalls möglich und zudem genauer und für die Polizeiarbeit deshalb weitaus wichtiger», erklärt der Bundesrat in der Stellungnahme weiter. Auch könnten die Polizisten sowieso unter «weitere besondere Merkmale» ihre eigenen Notizen zu der Person hinzufügen. So auch jegliche Angaben zur Hautfarbe. Das Streichen sei aus Gründen der Praxistauglichkeit vorgenommen worden.